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   BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98   

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BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98 (https://dejure.org/1999,7514)
BayObLG, Entscheidung vom 30.04.1999 - 2Z BR 175/98 (https://dejure.org/1999,7514)
BayObLG, Entscheidung vom 30. April 1999 - 2Z BR 175/98 (https://dejure.org/1999,7514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 20a; WEG § 24 Abs. 4, § 47
    Übereinstimmende Erledigterklärung durch Antrag und fehlenden Widerspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 484 UR II 602/97
  • LG München I - 1 T 23411/97
  • BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1687 (Ls.)
  • NZM 1999, 858 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85

    Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Wohnungseigentümer das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGH WPM 1972, 742/743; BayObLGZ 1985, 436/437 und st.Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 18.3.1999 - 2Z BR 151/98; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244/245; OLG Hamm NZM 1998, 875/876; Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 146).

    Dies ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung gegen gesetzliche Beweisregeln oder Verfahrensvorschriften, gegen Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstößt oder wenn nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt werden (BayObLGZ 1985, 436/438 und st. Rspr.).

    Es ist nicht auszuschließen, daß diese Bewertung und die Auffassung der Wohnungseigentümer über ihr mutmaßliches Abstimmungsverhalten in der Versammlung auf erst nachträglich eingetretene Umstände, vor allem auch das Interesse am Verfahrensausgang, zurückzuführen ist (vgl. BayObLGZ 1985, 436/439).

  • BGH, 10.02.1983 - V ZB 18/82

    Begründung von Wohnungseigentum durch Grundstücksmiteigentümer

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller ist zulässig geblieben, da sie auf den Kostenpunkt beschränkt worden ist (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 137/138).
  • BayObLG, 26.03.1993 - 2Z BR 91/92

    Erledigung eines Verfahrens über eine Zwischenverfügung durch Eintragung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller ist zulässig geblieben, da sie auf den Kostenpunkt beschränkt worden ist (vgl. BGHZ 86, 393/395; BayObLGZ 1993, 137/138).
  • OLG Hamm, 02.09.1996 - 15 W 138/96

    Veruntreuung von Fremdgeldern einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Abwahl des

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    (3) Auch der Umstand, daß die Wohnungseigentümer in einer späteren Versammlung für einen späteren Zeitraum die erneute Bestellung der weiteren Beteiligten zur Verwalterin mit Mehrheit beschlossen haben, rechtfertigt keine Schlüsse auf ihr Abstimmungsverhalten in der Versammlung vom 18.6.1997 bei der Beschlußfassung über die Verwalterbestellung für das Jahr 1998 (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 523/524).
  • OLG Hamm, 18.06.1998 - 15 W 357/97

    Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Ordnungsgemäße

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Wohnungseigentümer das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGH WPM 1972, 742/743; BayObLGZ 1985, 436/437 und st.Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 18.3.1999 - 2Z BR 151/98; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244/245; OLG Hamm NZM 1998, 875/876; Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 146).
  • BayObLG, 18.03.1999 - 2Z BR 151/98

    Reihenfolge von Tagesordnungspunkten auf der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Wohnungseigentümer das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGH WPM 1972, 742/743; BayObLGZ 1985, 436/437 und st.Rspr., zuletzt Senatsbeschluß vom 18.3.1999 - 2Z BR 151/98; OLG Düsseldorf ZMR 1998, 244/245; OLG Hamm NZM 1998, 875/876; Staudinger/Bub § 24 WEG Rn. 146).
  • BayObLG, 09.12.1993 - 2Z BR 121/93

    Absehen von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten bei

    Auszug aus BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 175/98
    Ihr Schweigen ist als Zustimmung aufzufassen und von einer übereinstimmenden Erledigterklärung auszugehen (BayObLG WuM 1994, 168/169 und WE 1992, 86; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 44 Rn. 96; Demharter ZMR 1987, 201/202; Koss JR 1996, 359/360; a. A. Staudinger/Wenzel BGB 12. Aufl. § 44 WEG Rn. 48).
  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

    a) Nach übereinstimmender Erledigungserklärung (BayObLG NZM 1999, 858) hatte das Landgericht nur noch gemäß § 47 WEG nach billigem Ermessen über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden.
  • LG Duisburg, 19.11.2003 - 7 T 125/03

    Auferlegung der Verfahrenskosten; Schweigen auf eine Erledigungserklärung als

    Zwar braucht eine solche Zustimmung regelmäßig nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH NJW-RR 1991, S. 1211; BayObLG NJW-RR 99, S. 1687; Zöller, 23. Aufl., § 91 a Rdnr. 10).
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